Hier erhalten Sie nützliche Hinweise über von Herrn Rechtsanwalt Bauer veröffentliche Rechtshinweise so wie über aktuelle Rechtsprechung.
Ebenso finden Sie hier eine Vollmacht und einen entsprechenden Handaktenbogen.
Es wird ausdrücklich auf die nachfolgenden Mandatsbedingungen hingewiesen.
Allgemeine Mandatsbedingungen der Rechtsanwaltskanzlei Michael Bauer, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg
§ 1 Geltungsbereich Mandatierung, Einbeziehung von AGB
Diese Allgemeinen Mandatsbedingungen werden Bestandteil sämtlicher Verträge zwischen der Rechtsanwaltskanzlei Michael
Bauer, nachfolgend Rechtsanwalt, und ihren Auftraggebern, nachfolgend Mandant, die eine Vertretung in
Rechtsangelegenheiten oder eine rechtliche Beratung zum Gegenstand haben.
Die Einbeziehung anderer allgemeiner Geschäftsbedingungen, insbesondere solche des Mandanten, wird ausgeschlossen.
Einer solchen Einbeziehung wird ausdrücklich widersprochen.
Der Rechtsanwalt behält sich die Ablehnung eines Mandates, auch nach Unterzeichnung der Vollmacht vor. Die Ablehnung hat
binnen einer angemessenen Frist, die regelmäßig bei einer Woche liegt, gegenüber dem Mandanten zu erfolgen.
§ 2 Vergütung, Vorschuss, Aufrechnungsbeschränkung
Die Gebühren des Rechtsanwaltes berechnen sich nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Im
Einzelfall kann eine Vergütungsvereinbarung getroffen werden.
Der Rechtsanwalt ist berechtigt, bei Erteilung des Mandates für die voraussichtlichen Vergütungen und Gebühren sowie
Auslagen einen angemessenen Vorschuss zu fordern und die Fortsetzung seiner Tätigkeit von dem Ausgleich dieser
Vorschusskostennote, die schriftlich zu erteilen ist, abhängig zu machen. Der Mandant ist zur Aufrechnung gegen eine
Forderung des Rechtsanwaltes nur dann berechtigt, wenn die Forderung des Mandanten schriftlich anerkannt oder rechtskräftig
festgestellt ist. Soweit eine Vergütungsvereinbarung nicht oder nicht wirksam getroffen ist, hat der Mandant die Vergütung nach
dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu leisten. Hat der Rechtsanwalt mit dem Mandanten ein Zeithonorar vereinbart, führt der
Rechtsanwalt über seinen Zeitaufwand Zeitaufzeichnungen, die nach Ablauf des vereinbarten Abrechnungszeitraumes zur
Grundlage der Honorarabrechnung gemacht werden.
§ 3 Verschwiegenheit
Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit in Bezug auf sämtliche Informationen des Mandanten, die er anlässlich des
Mandatsverhältnisses erhält, verpflichtet. Ausgenommen sind hiervon solche Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Natur
nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Mit der Beauftragung der Rechtsanwälte erteilt der Mandant die Erlaubnis, im Rahmen
des Mandatsverhältnisses Dritten gegenüber der Verschwiegenheitspflicht unterliegende Tatsachen mitzuteilen. Dies mit der
Beschränkung, dass diese Mitteilung im Rahmen der sachgerechten und ordnungsgemäßen Wahrnehmung des Mandates
erforderlich ist.
§ 4 Haftungsbeschränkung, Verjährung
Die Haftung des Rechtsanwaltes aus dem Mandatsverhältnis auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder
vorvertraglicher Haupt- und Nebenpflichten sowie die außervertragliche, verschuldensabhängige Haftung wird auf €
1.000.000,00 pro Schadensfall beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt entsprechend § 51a BRAO nicht bei grob
fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadenverursachung, ferner nicht für die Haftung für schuldhaft verursachte Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person. Etwaige Schadensersatzansprüche des Mandanten
gegenüber dem Rechtsanwalt verjähren in 2 Jahren ab ihrer Entstehung, spätestens jedoch nach Ablauf von 2 Jahren seit
Beendigung des Mandates, es sei denn, die Verjährung tritt nach dem Gesetz bereits früher ein. Für Ansprüche im Sinne des §
309 Nr. 7 BGB gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
§ 5 Rechtsmittel
Der Rechtsanwalt ist zur Einlegung von Rechtsmittel und Rechtsbehelfen nur dann verpflichtet, wenn er hierzu einen
gesonderten Auftrag erhalten hat und dieser durch den Rechtsanwalt angenommen wurde.
§ 6 Abtretung, Abtretungsbeschränkung
Die dem Mandanten aus dem Mandatsverhältnis zustehenden Rechte sind ohne vorherige, schriftliche Zustimmung des
Rechtsanwaltes nicht übertragbar.
Die Kostenerstattungsansprüche und andere Ansprüche des Mandanten gegen Gegner, Justizkasse oder sonstige
erstattungspflichtige Dritte werden zur Sicherung etwaiger Forderungen des Rechtsanwalts gegen den Mandanten bereits mit
der Beauftragung an den Rechtsanwalt abgetreten, der die Abtretung annimmt. Der Rechtsanwalt ist auch berechtigt, die Abtretung gegenüber Dritten offen zu legen. Sobald keine Ansprüche des Rechtsanwalts
gegen den Mandanten mehr in Betracht kommen werden die oben genannten Ansprüche unverzüglich freigegeben.
Eingehende Zahlungen werden zunächst auf offene Kosten des Rechtsanwaltes, Auslagen und Zinsen angerechnet.
§ 7 E-Mail-Verkehr
Der Mandant erklärt sich damit einverstanden, dass der E-Mail-Verkehr zwischen den Rechtsanwälten und ihm grundsätzlich
unverschlüsselt erfolgt. Eine Verschlüsselung der Nachrichten erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch hin. In diesem Fall erfolgt
der verschlüsselte Datenaustausch mit dem von den Rechtsanwälten verwendeten Verschlüsselungsprogramm.
§ 8 Schriftform
Ergänzungen oder Änderungen der allgemeinen Mandatsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt
auch für Änderungen des Schriftformerfordernisses.
§ 9 Widerrufsbelehrung
I. Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie Herrn Rechtsanwalt Michael Bauer, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg, Tel. 0821 3494800, Fax 0821 3494806, email info@kanzlei-bauer.eu
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
II. Folgen des Widerrufs:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Wir werden von Ihnen geleistete
Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen zurückzahlen. Die Frist beginnt mit Eingang der Widerrufserklärung bei uns. Die Kosten der Erstattung tragen wir. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits
erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
§ 10 Schlußklausel
Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages aus irgendeinem Grund rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder
werden oder sollte das Regelungsverhältnis eine Lücke aufweisen, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen und undurchführbaren Bestimmungen soll eine Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen der Parteien am nächsten kommt.